Carport Baugenehmigung
Diese Frage läßt sich leider nicht pauschal mit "ja" oder "nein" beantworten, da das Baurecht durch die jeweilige Landesbauordnung (LBauO) der einzelnen Bundesländer selbst geregelt wird und somit nicht bundeseinheitlich ist.
Grundsätzlich sind Gebäude wie Carports baugenehmigungspflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen wird aber darauf verzichtet oder es ist nur eine Bauanzeige notwendig. Selbst innerhalb eines Bundeslandes können unterschiedliche Voraussetzungen gelten, z.B. wenn im B-Plan bestimmte Auflagen festgeschrieben sind. In jedem Fall ist es zu empfehlen, sich mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung zu setzen. Hier erfahren Sie, ab wann und welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Das erspart Ihnen spätere Nachforderungen und damit erheblichen Zeitverlust bei der Bearbeitung.
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statische Unterlagen für den Carport-Standardbausatz
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Baubeschreibung inkl. Berechnung des umbauten Raumes
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Ansichtszeichnungen


