Carport Bauantrag.

Eine Baugenehmigung, ja oder nein

Dies lässt sich nicht pauschal beantworten, da das Baurecht durch die jeweilige Landesbauordnung (LBauO) der einzelnen Bundesländer selbst geregelt wird und somit nicht bundeseinheitlich ist.

Grundsätzlich sind Gebäude wie Carports baugenehmigungspflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen genügt eine Bauanzeige. Bei Einhaltung bestimmter Größenvorgaben kann in einigen Bundesländern sogar gänzlich auf ein Baugenehmigungsverfahren verzichtet werden.

Ihr regionaler Fachberater kann Ihnen zu den allgemeinen Bedingungen Auskunft geben. In jedem Fall ist dennoch zu empfehlen, sich mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung zu setzen. Hier erfahren Sie, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, einzuhaltende Grenzabstände geregelt sind oder Vorgaben aus einem Bebauungsplan (B-Plan) zu berücksichtigen sind.


Welche Unterlagen werden gebraucht?

Für den Fall, dass eine Baugenehmigung erforderlich ist, werden verschiedene Unterlagen benötigt. Dies sind im Regelfall:

Flurkartenauszug

Der Flurkartenauszug darf in der Regel nicht älter als 3 Monate sein und ist beim Katasteramt erhältlich. 

Bauantragsformular

Dieses erhalten Sie beim zuständigen Bauamt. Teilweise werden die Formulare von den Ämtern auch als PDF-Download im Internet bereitgestellt.

Lageplan

Der maßstabsgetreue Lageplan muss alle vorhandenen Gebäude und deren Position zu den Grundstücksgrenzen sowie die Gebäudebemaßung beinhalten. Darüber hinaus muss auch der geplante Carport mit Breite und Tiefe positionsgetreu dargestellt sein.

Technische Unterlagen

Zu den technischen Unterlagen für einen Bauantrag zählen Ansichtszeichnung, Baubeschreibung, Berechnungen zur Fläche und des umbauten Raumes. Diese Unterlagen erhalten unsere Kunden auf Anforderung zu Ihrem bestellten Brüning-Carport kostenlos.

In einigen Fällen wird vom Bauamt zusätzlich die Berechnung der Standsicherheit (Statik) gefordert. Bei unseren Standardcarports liefern wir auch diese kostenlos und mit Ihrem individuellen Bauvorhaben personalisiert.  

Sofern nur eine Bauanzeige nötig ist, sind meist nur ein handskizzierter Lageplan mit formloser Anzeige der geplanten Carporterrichtung ausreichend. Auch hier informiert das Bauamt, welche Angaben benötigt werden.